Neue Funktion in Teams – Kanäle in eigenen Fenstern öffnen

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Microsoft Teams ermöglicht es Nutzern, Kanäle in separaten Fenstern zu öffnen, um das Multitasking zu verbessern. Die weltweite Einführung erfolgt von Ende Oktober 2025 bis Ende Januar 2026. Diese Funktion ist standardmäßig für alle Desktop-Nutzer aktiviert, erfordert keine Administrationsmaßnahmen und beeinträchtigt keine bestehenden Funktionen oder Richtlinien.

Am 16. Dezember 2025 aktualisiert: Wir haben den Zeitplan aktualisiert. Vielen Dank für Ihre Geduld.

[Einführung]

Wir führen eine neue Produktivitätsfunktion in Microsoft Teams ein: Kanäle in einem neuen Fenster öffnen. Diese Verbesserung ermöglicht es den Nutzern, jeden Kanal vom Haupt-Teams-Client zu lösen und in einem separaten Fenster anzuzeigen – was besseres Multitasking und Fokus unterstützt, insbesondere bei stark frequentierten oder abteilungsübergreifenden Zusammenarbeitsszenarien.

Diese Änderung ist mit der Microsoft 365-Roadmap-ID: 509110 verbunden.

[Zeitpunkt der Umsetzung:]

Allgemeine Verfügbarkeit (weltweit): Die Einführung beginnt Ende Oktober 2025 und wird voraussichtlich bis Ende Januar 2026 abgeschlossen sein (zuvor Ende November 2025).

[Auswirkungen auf Ihre Organisation:]

  • Wer betroffen ist: Alle Nutzer des Microsoft Teams Desktop-Clients (Windows und macOS).
  • Was passieren wird:
    • Die Nutzer finden eine neue Option Kanal herauslösen im Kanallistenmenü.
    • Der Kanal öffnet sich in einem separaten Fenster, wodurch die gleichzeitige Anzeige mehrerer Kanäle möglich wird.
    • An der bestehenden Teams-Funktionalität oder den Richtlinien ändern sich keine Dinge.
    • Die Funktion wird standardmäßig für alle Mandanten aktiviert.

[Was Sie zur Vorbereitung tun können:]

  • Keine Administratoraktion erforderlich.
  • Sie können:
    • Helpdesk- und Supportmitarbeiter über die neue Multitasking-Funktion informieren.
    • Interne Schulungen oder Dokumentationen aktualisieren, wenn Sie Teams-Nutzungsanleitungen bereitstellen.

[Compliance-Überlegungen:]

Es wurden keine Compliance-Bedenken identifiziert, bitte prüfen Sie dies dennoch entsprechend den Anforderungen Ihrer Organisation.

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