Outlook im Web: Aktivitätsbasierte Zeitüberschreitung wird eingestellt

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Das auf Aktivitätsbasis beruhende Timeout (ABT) von Outlook im Web wird bis Januar 2026 (für GCC/DoD im Februar) eingestellt. Administratoren müssen die Leerlauf-Timeout-Funktion für Microsoft 365 aktivieren, um eine konsistente Sitzungssteuerung über alle Apps hinweg zu gewährleisten. Ohne diese Einstellung werden sich Benutzer nicht automatisch abmelden. Bereiten Sie sich vor, indem Sie die Nutzung von ABT überprüfen, das neue Timeout aktivieren und die Dokumentation aktualisieren.

Timeout basierend auf Aktivität bei Outlook on the web wird eingestellt

Um die Verwaltung von Sitzungs-Timeouts zu vereinfachen und Konsistenz über Microsoft 365-Apps hinweg zu verbessern, wird die Einstellung für das aktivitätsbasierte Authentifizierungs-Timeout (ABT) bei Outlook on the web eingestellt. Administratoren sollten auf den Microsoft 365-Leerlauf-Sitzungs-Timeout umstellen, der ein einheitliches Erlebnis über unterstützte Microsoft 365-Webanwendungen bietet.

Wann dies geschieht:

Die Einstellung wird phasenweise je nach Cloud-Umgebung ausgerollt:
  • Weltweit: Anfang Januar 2026 bis Ende Januar 2026
  • GCC, GCCHigh und DoD: Anfang Februar 2026 bis Ende Februar 2026

Wie dies Ihre Organisation betrifft:

  • Wer betroffen ist: Nutzer von Outlook on the web sind von dieser Änderung betroffen, da sie nicht mehr automatisch aufgrund von Inaktivität abgemeldet werden, sofern der Microsoft 365-Leerlauf-Sitzungs-Timeout nicht aktiviert ist. Administratoren sind verantwortlich für die Konfiguration der Ersatz-Timeout-Einstellung.
  • Was passiert:
    • Die ABT-Einstellung für Outlook on the web wird eingestellt.
    • Wenn der Microsoft 365-Leerlauf-Sitzungs-Timeout nicht aktiviert ist, werden Nutzer nicht mehr automatisch aufgrund von Inaktivität bei Outlook on the web abgemeldet.
    • Der Microsoft 365-Leerlauf-Sitzungs-Timeout gilt über unterstützte Microsoft 365-Web-Apps hinweg.

Was Sie zur Vorbereitung tun können:

Compliance-Überlegungen:

Es wurden keine Compliance-Bedenken festgestellt, überprüfen Sie dies jedoch angemessen für Ihre Organisation.

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