Timeout basierend auf Aktivität bei Outlook on the web wird eingestellt
Um die Verwaltung von Sitzungs-Timeouts zu vereinfachen und Konsistenz über Microsoft 365-Apps hinweg zu verbessern, wird die Einstellung für das aktivitätsbasierte Authentifizierungs-Timeout (ABT) bei Outlook on the web eingestellt. Administratoren sollten auf den Microsoft 365-Leerlauf-Sitzungs-Timeout umstellen, der ein einheitliches Erlebnis über unterstützte Microsoft 365-Webanwendungen bietet.
Wann dies geschieht:
Die Einstellung wird phasenweise je nach Cloud-Umgebung ausgerollt:- Weltweit: Anfang Januar 2026 bis Ende Januar 2026
- GCC, GCCHigh und DoD: Anfang Februar 2026 bis Ende Februar 2026
Wie dies Ihre Organisation betrifft:
- Wer betroffen ist: Nutzer von Outlook on the web sind von dieser Änderung betroffen, da sie nicht mehr automatisch aufgrund von Inaktivität abgemeldet werden, sofern der Microsoft 365-Leerlauf-Sitzungs-Timeout nicht aktiviert ist. Administratoren sind verantwortlich für die Konfiguration der Ersatz-Timeout-Einstellung.
- Was passiert:
- Die ABT-Einstellung für Outlook on the web wird eingestellt.
- Wenn der Microsoft 365-Leerlauf-Sitzungs-Timeout nicht aktiviert ist, werden Nutzer nicht mehr automatisch aufgrund von Inaktivität bei Outlook on the web abgemeldet.
- Der Microsoft 365-Leerlauf-Sitzungs-Timeout gilt über unterstützte Microsoft 365-Web-Apps hinweg.
Was Sie zur Vorbereitung tun können:
- Überprüfen Sie Ihre aktuelle Nutzung des aktivitätsbasierten Authentifizierungs-Timeouts (ABT) für Outlook on the web.
- Aktivieren Sie den Microsoft 365-Leerlauf-Sitzungs-Timeout, um die Sitzungssteuerung über Microsoft 365-Apps hinweg aufrechtzuerhalten.
- Kommunizieren Sie diese Änderung an Ihre Helpdesk- und Sicherheitsteams.
- Aktualisieren Sie interne Dokumentationen, um die neue Sitzungs-Timeout-Richtlinie widerzuspiegeln.
- Überprüfen Sie die frühere Ankündigung zur Einstellung: Aktivitätsbasierter Authentifizierungs-Timeout für Outlook on the web.
Compliance-Überlegungen:
Es wurden keine Compliance-Bedenken festgestellt, überprüfen Sie dies jedoch angemessen für Ihre Organisation.