[Introduction]
Um die Zusammenarbeit zu verbessern und Abläufe bei Besprechungen zu optimieren, führt Microsoft Teams die Möglichkeit ein, Public Switched Telephone Network (PSTN)-Anrufer zu aktiven Besprechungen hinzuzuschalten und zusammenzuführen – selbst wenn diese Anrufer hinter Anrufbeantwortern oder Interactive Voice Response (IVR)-Systemen stehen, die eine Navigation mittels Dual-Tone Multi-Frequency (DTMF) erfordern. Diese Erweiterung ermöglicht es Nutzern, Fachexperten per Telefonwähleinwahl zu erreichen und nahtlos in die laufende Besprechung einzubinden.

Diese Meldung ist mit der Microsoft 365 Roadmap-ID 518218 verknüpft.
[Wann dies geschieht:]
- Targeted Release: Rollout ab Anfang Februar 2026 (vorher Anfang Januar), voraussichtlicher Abschluss bis Mitte Februar 2026 (vorher Mitte Januar).
- Allgemeine Verfügbarkeit: Rollout ab Mitte Februar 2026 (vorher Anfang Januar), voraussichtlicher Abschluss Ende Februar 2026 (vorher Mitte Januar).
[Auswirkungen auf Ihre Organisation:]
- Betroffene: Alle Microsoft Teams-Nutzer, die Besprechungen mit PSTN-Teilnehmern starten oder verwalten. Administratoren, die Teams-Besprechungsrichtlinien und Anrufkonfigurationen überwachen.
- Was passiert:
- Nutzer können über das Teilnehmerfenster mit PSTN- oder Voice over Internet Protocol (VoIP)-Teilnehmern Rücksprache halten.
- Eine neue Benutzeroberfläche ermöglicht den Zugriff auf ein Wählfeld, um IVR-Systeme und Anrufbeantworter per DTMF-Signalen zu steuern.
- Sobald die externe Partei erreicht ist, können Nutzer sie in die laufende Besprechung einbinden.
- Es gibt keine Änderungen an bestehenden Administratorrichtlinien; die Funktion ist standardmäßig aktiviert.
[Vorbereitungsmöglichkeiten:]
- Für diesen Rollout sind keine Maßnahmen durch Administratoren erforderlich.
- Wenn Ihre Organisation eigene Schulungs- oder Helpdesk-Dokumentationen verwendet, sollten Sie diese auf diese neue Funktion anpassen.
- Vor dem Rollout werden wir diesen Beitrag mit neuer Dokumentation aktualisieren.
[Compliance-Überlegungen:]
Es wurden keine Compliance-Bedenken identifiziert. Bitte prüfen Sie wie üblich die Auswirkungen für Ihre Organisation.
