Plan zur Änderung: Neue Managed Home Screen RBAC-Berechtigungen zu den integrierten Rollen School Admin und Help Desk Operator hinzugefügt

Lesezeit

3 Minuten

Die Inhalte auf dieser Seite wurden maschinell übersetzt.

Im Februar-Update von Intune wurden zwei neue RBAC-Berechtigungen für Managed Home Screen hinzugefügt – TemporarilySuspendManagedHomeScreen und RestoreManagedHomeScreen – für die Rollen Schuladministrator und Helpdesk-Mitarbeiter, was die Verwaltung von Android-Geräten verbessert. Es sind keine administrativen Maßnahmen erforderlich, jedoch wird empfohlen, die Rollenzuweisungen zu überprüfen und die Dokumentation zu aktualisieren.

Erwartet mit dem Intune-Service-Release im Februar (2602), führen wir zwei neue rollenbasierte Zugriffssteuerungsberechtigungen (RBAC) für Managed Home Screen ein, um die Rollenzuweisungen zu erweitern und die Workflows für die Gerätemanagement zu optimieren. Darüber hinaus werden diese Berechtigungen in die integrierten Rollen School Administrator und Help Desk Operator aufgenommen:

  • TemporarilySuspendManagedHomeScreen
  • RestoreManagedHomeScreen

Auswirkungen auf Ihre Organisation:

Administratoren, die den Rollen School Administrator und Help Desk Operator zugewiesen sind, erhalten automatisch Zugriff auf die beiden neuen RBAC-Berechtigungen. Je nachdem, wie Ihre Organisation diese Rollen verwendet, kann sich dadurch ihre Fähigkeit zur Verwaltung von Android-Geräten mittels Managed Home Screen erweitern.

Vorbereitende Maßnahmen:

Es sind keine administrativen Maßnahmen erforderlich. Wir empfehlen jedoch, Ihre Rollenzuweisungen zu überprüfen und die Administratoren über die erweiterten Berechtigungen zu informieren. Aktualisieren Sie gegebenenfalls interne Dokumentationen oder Schulungsmaterialien.

Wenn Sie die neuen Berechtigungen nutzen möchten, um Ihre Rollen granularer zu gestalten, verfolgen Sie bitte die Neuigkeiten unter What’s new in Intune für die Veröffentlichung.

Wir sind für Sie da

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Wir helfen gerne weiter.