Einführung
Wir aktualisieren Microsoft Purview Endpoint Data Loss Prevention (DLP), um die E-Mail-Adresse des aktuell angemeldeten Benutzers bei Windows-Geräten auf der Seite zur Geräteanmeldung anzuzeigen. Diese Änderung bringt die Windows-Erfahrung mit macOS in Einklang und reagiert auf das Feedback von Administratoren, die schnellere Möglichkeiten zur Bestätigung des Gerätebesitzes und zur Fehlerbehebung bei der Anmeldung oder Richtlinienproblemen wünschen. Durch die Anzeige des angemeldeten Benutzers neben den vorhandenen Geräteinformationen können Administratoren den Geräte-Kontext schneller validieren, ohne zusätzliche Untersuchungen durchführen zu müssen.
Wann dies geschieht:
- Public Preview: Rollout Ende Februar 2026, Abschluss bis Mitte März 2026
- Allgemeine Verfügbarkeit (weltweit): Rollout Ende März 2026, Abschluss bis Mitte April 2026
Auswirkungen auf Ihre Organisation:
Wer betroffen ist:
- Microsoft 365-Administratoren, die Microsoft Purview Endpoint DLP verwalten
- Organisationen mit Windows-Geräten, die bei Purview angemeldet sind
Was passiert:
- Administratoren sehen für Windows-Geräte die E-Mail-Adresse des aktuell angemeldeten Benutzers.
- Die Benutzer-E-Mail erscheint auf der Gerätedetails-Seite in Purview → Einstellungen → Geräteanmeldung.
- Diese Information wird zusammen mit den bestehenden Geräteinformationen angezeigt.
- Die Funktion ist standardmäßig aktiviert.
- Es gibt keine Auswirkungen auf Nutzer und keine Änderung des Verhaltens oder der Durchsetzung von DLP-Richtlinien.
Was Sie zur Vorbereitung tun können:
Es sind keine Maßnahmen erforderlich.
Optionale Schritte, die Sie in Betracht ziehen können:
- Informieren Sie Helpdesk- oder Sicherheitsteams, dass die Informationen über den angemeldeten Benutzer nun bei Windows-Geräten sichtbar sind.
- Aktualisieren Sie interne Dokumentationen oder Fehlerbehebungsanleitungen, die sich auf die Purview-Geräteanmeldung beziehen.
- Überprüfen Sie die Geräteansicht in Purview, um sicherzustellen, dass angemessene Admin-Zugriffsrechte vorhanden sind.
Compliance-Überlegungen:
Es wurden keine Compliance-Bedenken identifiziert, prüfen Sie dies jedoch entsprechend für Ihre Organisation.
