Plan for Change: Konfigurieren der Richtlinieneinstellungen für Microsoft 365 Apps im Microsoft 365 Apps Admin Center

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Ab Juni 2026 sind die Richtlinieneinstellungen für Microsoft 365 Apps nur noch im Microsoft 365 Apps Admin Center konfigurierbar, nicht mehr im Intune Admin Center. Bestehende Richtlinien und Funktionen bleiben unverändert; Administratoren sollten die Anleitungen entsprechend anpassen.

Erwartet mit dem Intune-Service-Release im Juni (2606) nehmen wir eine Aktualisierung im Microsoft Intune Admin Center vor, um den Bereich zu vereinheitlichen, in dem Administratoren die Richtlinieneinstellungen für Microsoft 365 Apps konfigurieren. Derzeit ist die gleiche Richtlinienkonfigurationserfahrung sowohl im Microsoft Intune Admin Center (Apps > Richtlinien für Microsoft 365 Apps) als auch im Microsoft 365 Apps Admin Center (Anpassung > Richtlinienverwaltung) verfügbar. Um eine konsistentere und zentralisierte Verwaltungserfahrung zu bieten, wird die Möglichkeit entfernt, diese Richtlinien im Intune Admin Center zu konfigurieren. Stattdessen wird die Seite aktualisiert, um einen direkten Link zum Microsoft 365 Apps Admin Center bereitzustellen, wo diese Funktion weiterhin verfügbar ist.

Wie sich dies auf Ihre Organisation auswirkt:

Wenn Sie es gewohnt sind, Microsoft 365 Apps-Richtlinien direkt im Intune Admin Center zu erstellen oder zu bearbeiten, müssen Sie für diese Aufgaben zukünftig das Microsoft 365 Apps Admin Center verwenden.

Wichtig: Es gibt keine Änderungen an den konfigurierten Richtlinien, der Funktionalität oder dem Konfigurationserlebnis; die Benutzeroberfläche entspricht der bestehenden Erfahrung im Intune Admin Center. Es gibt keine Änderungen an den erforderlichen Rollen oder Berechtigungen zur Erstellung oder Verwaltung von Richtlinien. Zudem betrifft diese Änderung nicht die über den Intune-Einstellungs-Katalog erstellten Microsoft 365 Apps-Richtlinien.

Was Sie zur Vorbereitung tun müssen:

Aktualisieren Sie Ihre IT-Administrator-Anleitungen und Dokumentationen bei Bedarf. Es sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich, um die bestehende Richtlinienfunktionalität beizubehalten.

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