[Was und Warum]
Um die Team-Governance zu verbessern und unbeabsichtigten Zugriff auf private Teams zu reduzieren, aktualisiert Microsoft Teams das Verfahren zum Beitreten per Code für private Teams. Mit dieser Änderung erfordern Beitrittsanfragen, die mit einem Code eingereicht werden, die Genehmigung durch einen Teambesitzer, bevor der Benutzer hinzugefügt wird. Dies bringt die Erfahrung mit dem Beitreten über Link in Einklang und stärkt die Zugriffskontrolle für private Teams.
[Bereitstellungsplan]
Allgemeine Verfügbarkeit (weltweit, GCC, GCC High, DoD): Die Bereitstellung beginnt Ende August 2026 und wird bis Ende September 2026 abgeschlossen sein.
[Auswirkungen auf Ihre Organisation]
Wer ist betroffen
- Alle Microsoft Teams-Benutzer, die privaten Teams über die Funktion \"Beitreten per Code\" beitreten
Plattformen/Dienste
- Microsoft Teams auf Desktop, Web und Mobilgeräten
Was wird passieren
- Benutzer können weiterhin Beitrittscodes unter Teameinstellungen > Teamcode generieren.
- Benutzer können einen Beitrittscode aus dem Neue Elemente-Menü in Chat oder Kanäle eingeben.
- Bei privaten Teams werden Benutzer beim Eingeben eines Codes nicht mehr automatisch hinzugefügt.
- Teambesitzer erhalten eine Beitrittsanfrage und müssen diese genehmigen oder ablehnen, bevor der Benutzer hinzugefügt wird.
- Öffentliche Teams sind nicht betroffen, und Benutzer können weiterhin sofort mit einem Code beitreten.
- Diese Funktion ist standardmäßig aktiviert.
[Erforderliche Maßnahmen/Empfehlungen]
Es sind keine administrativen Maßnahmen erforderlich, um diese Funktion zu aktivieren.
Empfohlene Maßnahmen zur Unterstützung der Bekanntmachung und Einführung:
- Informieren Sie Teambesitzer über den neuen Genehmigungsschritt.
- Ermutigen Sie Besitzer, eingehende Beitrittsanfragen zu überwachen und zu verwalten.
- Aktualisieren Sie interne Dokumentationen oder Schulungsmaterialien, wenn Bezug auf das Beitreten per Code genommen wird, insbesondere in Umgebungen, in denen diese Methode häufig verwendet wird.
[Compliance-Überlegungen]
Es wurden keine Compliance-Bedenken festgestellt, da diese Änderung weder die Speicherung noch die Verarbeitung von Daten oder Zugriffskontrollen beeinflusst. Überprüfen Sie dies gegebenenfalls für Ihre Organisation.
