Microsoft 365: Einmalige Bereinigung älterer ausstehender Anfragen in Alle Agenten

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[Was und warum]

Wir führen eine einmalige Bereinigung alter, ausstehender Anfragen in der All Agents Anfrageverwaltung durch. Diese Bereinigung soll veraltete Anfragen entfernen, die über einen längeren Zeitraum ausstehend geblieben sind, und dazu beitragen, eine aktuellere und besser verwaltbare Anfrageliste zu erhalten.

Ab dem 20. August 2026 werden ausstehende Anfragen, die vor dem 1. Juni 2026 erstellt wurden, dauerhaft entfernt, sofern sie nicht vor Beginn der Bereinigung überprüft und bearbeitet wurden.

Anfragen, die bereits genehmigt oder abgelehnt wurden, sind nicht betroffen.

[Bereitstellungsplan]

  • Weltweit: Beginn am 20. August 2026 mit erwarteter Fertigstellung im Ende August 2026

[Auswirkungen auf Ihre Organisation]

Wer ist betroffen

  • Administratoren, die für die Überprüfung und Verwaltung von Anfragen in All Agents verantwortlich sind

Plattformen und Dienste

  • Microsoft 365
  • All Agents

Was wird passieren

  • Ausstehende Anfragen, die vor dem 1. Juni 2026 datiert sind, werden im Rahmen dieser einmaligen Bereinigung entfernt.
  • Anfragen, die bereits genehmigt oder abgelehnt wurden, bleiben unverändert.
  • Ausstehende Anfragen, die am oder nach dem 1. Juni 2026 erstellt wurden, sind nicht betroffen.
  • Dies ist eine einmalige Bereinigungsaktion. Es wird kein wiederkehrender Löschprozess eingeführt.

[Erforderliche Maßnahmen und Empfehlungen]

Überprüfen Sie alle ausstehenden Anfragen, die vor dem 1. Juni 2026 erstellt wurden, und entscheiden Sie, ob diese behalten werden sollen.

Vor dem 20. August 2026:

  • Gehen Sie zu All Agents > Requests.
  • Überprüfen Sie ausstehende Anfragen, die vor dem 1. Juni 2026 erstellt wurden.
  • Genehmigen oder lehnen Sie Anfragen ab, die Sie behalten möchten.

Anfragen, die vor Beginn der Bereinigung genehmigt oder abgelehnt wurden, werden nicht entfernt. Anfragen, die zum Beginn der Bereinigung noch ausstehen, werden dauerhaft entfernt.

[Compliance-Überlegungen]

Es wurden keine Compliance-Bedenken identifiziert. Überprüfen Sie dies ggf. entsprechend den Anforderungen Ihrer Organisation.

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